Ihre Entlastung im Trauerfall

Im Trauerfall muss vieles entschieden und geregelt werden. Sie als Angehöriger
werden mit Fragen und Problemen belastet, mit denen sie bisher noch nicht
konfrontiert worden sind. In dieser schweren Zeit möchten wir Ihnen eine wertvolle Hilfe sein.

 

Erfahren Sie, wie umfassend unser Angebot an Sie ist, welche Dokumente wir zur
Abwicklung der notwendigen Formalitäten benötigen und mit welchen Kosten Sie rechnen können.

Bevor irgendwelche weiteren Schritte unternommen werden können, muss der Haus-,
Notarzt oder Ärztlicher Notdienst verständigt werden. Nur ein Arzt darf den
Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere ausstellen.

 

Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt
vom Pflegepersonal hinzugezogen. Ein Notarzt stellt oft nur ein einfaches Formular aus,
das bescheinigt, dass der Mensch verstorben ist. Hier muss noch der Hausarzt bzw. ein
niedergelassener Arzt hinzugezogen werden, der die komplette Todesbescheinigung ausstellt.

 

Spätestens am dritten Werktag nach Eintritt des Todes soll der Sterbefall dem
zuständigen Standesamt angezeigt werden. Das Standesamt verständigt routinemäßig
verschiedene andere Stellen, z.B.: das Geburtsstandesamt, das Heiratsstandesamt, 
dem Gesundheitsamt, der Meldebehörde, dem Finanzamt, 
und der Zentralstelle für hinterlegte Testamente.

Was im Sterbefall zu tun ist

Wir schaffen Freiräume für Ihre Trauer

Bestattungen Wolf OHG organisiert und regelt für Sie sämtliche Aufgaben,
die im Trauerfall auf Sie zukommen. Wir beraten Sie zu allen Fragen der Bestattung,
begleiten Ihre Trauerarbeit und den Abschied von Ihren Verstorbenen.
Unsere Dienste erfolgen dabei stets in enger Abstimmung mit Ihnen und genau nach Wunsch.

 

Unsere Begleitung im Trauerfall umfasst:

  • Die Abholung und mögliche Überführung des Verstorbenen
  • Die Behandlung, Ankleidung und Einsargung des Verstorbenen
  • Die mögliche Aufbahrung bei Ihnen zu Hause, bei uns oder in der Trauerhalle
  • Die Organisation und Durchführung der Bestattung
  • Die Erledigung aller Formalitäten beim Standes- und Friedhofsamt sowie die Erledigung weiterer
    Formalitäten nach Absprache
  • Die Festlegung aller für die Trauerfeier nötigen Termine
  • Die Gestaltung und Übernahme aller Trauerdrucksachen
  • Die Veröffentlichung einer Todesanzeige in den lokalen Tageszeitungen
  • Die Organisation eines geistlichen oder weltlichen Redners
  • Die Organisation und Ausgestaltung der Trauerfeier
  • Die Gestaltung von Sarg- und Urnendekorationen
     
  • Die Beauftragung und Koordination anderer beteiligter Dienstleister wie Floristen, Organisten,
    Friedhofsgärtner und Steinmetze
  • Die Auslegung einer Kondolenzliste
  • Die Reservierung von Räumlichkeiten für die mögliche Bewirtung nach der Beisetzung

Unsere Mitarbeiter wissen um die Schwere und Schwierigkeit Ihrer Situation.
Sie stehen Ihnen gerne beratend und helfend zur Seite und schaffen so
Raum und Zeit für Ihre individuelle Trauerarbeit.

Beim Eintritt des Todes werden die Hinterbliebenen mit vielen Formalitäten konfrontiert.
Wir von Bestattungen Wolf OHG stehen Ihnen hierbei mit Rat und Tat zur Seite.
Denn wir wissen um die Bedeutung der Trauerarbeit und möchten
Ihnen deshalb ermöglichen, in Ruhe Abschied zu nehmen.


 

Wir übernehmen für Sie auf Wunsch unter anderem:

  • Beschaffung der Sterbeurkunde beim Standesamt
  • Anmeldung, Grabauswahl und Festlegung des Bestattungstermins beim Friedhofsamt
  • Terminabsprache mit dem Pfarramt oder Organisation eines weltlichen Redners
  • Abmeldung bei der Krankenkasse
  • Abmeldung bei der Rentenversicherung bzw. Beantragung der Vorschusszahlung der Rente
  • Benachrichtigung des Arbeitgebers
  • Abmeldung beim Arbeitsamt
  • Abmeldung beim Versorgungsamt
  • Polizeiliche Abmeldung
  • Geltendmachung von Ansprüchen bei der Lebens- oder Sterbegeldversicherung


 

Um die anfallenden Amtsangelegenheiten für Sie erledigen
zu können, benötigen wir folgende Dokumente:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Bei Ledigen und Minderjährigen: standesamtliche Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: Auszug aus dem Familienbuch oder die Heirats- bzw. Eheurkunde
  • Bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil, Heiratsurkunde mit
    Scheidungsvermerk oder Auszug aus dem Familienbuch/Eheregister
  • Bei Verwitweten: Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners
    oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
  • Rentenbescheid (Versicherungsnummer 17-stellig), sofern schon im Ruhestand
  • Sonstige Versicherungspolicen, z.B. Lebens- oder Sterbegeldversicherung
  • Mitglieds- oder Beitragsbücher sonstiger Verbände, Vereine
    und Organisationen, die Sterbegelder oder Beihilfen gewähren
  • Bestattungsvorsorgevertrag, sofern vorhanden
  • Testament oder Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder den Notar
  • Grabstellennachweis, falls vorhanden
  • Alle vom Arzt ausgestellten Dokumente, insbesondere die Todesbescheinigung


Sollten Urkunden nicht mehr aufzufinden sein, übernehmen wir für Sie gerne auch deren Neubeschaffung.

Formalitäten: Ungelegen, aber notwendig

Unangenehm, aber unumgänglich:
die Kostenfrage

Die Kosten einer Bestattung variieren sehr stark, denn sie hängen immer von den
persönlichen Vorstellungen und Wünschen der Verstorbenen oder Hinterbliebenen ab.
Darüber hinaus gilt es zu bedenken, dass sich die Kosten einer Bestattung
aus vielen einzelnen Faktoren zusammensetzen. So ist grundsätzlich zwischen den
Kosten für das Bestattungsinstitut (Eigenleistungen) und den Kosten für Nebenleistungen
und Fremdauslagen (Fremdleistungen) zu unterscheiden.

 

Bei einer Bestattung fallen Kosten an für:

  • Die Leistungen des Bestattungsinstituts, z.B. die Kosten für Sarg, Totenbekleidung,
    Überführung des Verstorbenen, Einbettungskosten, Vorbereiten der Trauerfeier,
    Dekoration der Trauerhalle, Sarg- oder Urnenträger
  • Auslagen und Fremdrechnungen, z.B. die Kosten für die Sterbeurkunden beim Standesamt,
    Arztkosten (Untersuchung und Ausstellung der Todesbescheinigung),
    Traueranzeigen, weltliche Redner,  Blumenarrangements usw.
  • Die Friedhofsverwaltung, z.B. die Kosten für den Grabstellenkauf und Nutzung der Kapelle
  • Die Grabgestaltung durch Steinmetz und Gärtner,
    z.B. Kosten für die Grabeinfassung, ein Grabmal und die Bepflanzung

Die Kosten einer Bestattung so umfassend und transparent
wie möglich darzustellen, ist das Ziel von Bestattungen Wolf OHG.
Dies ist uns jedoch nicht pauschal möglich, sondern nur in
enger Abstimmung mit Ihnen und unter Kenntnis Ihrer
persönlichen Vorstellungen und Wünsche.

 

Ein seriöses Bestattungsunternehmen wie das unsere nimmt sich
deshalb die Zeit, alles detailliert mit Ihnen zu besprechen. Erst auf dieser
Basis ist es uns möglich, Ihnen ein faires und umfassendes Angebot zu unterbreiten.

 


Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns an unter 02685-636 oder 02684-3224.

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