In würdiger Form Abschied nehmen

Wir von Bestattungen Wolf OHG realisieren die möglichen Bestattungsformen nach individuellen Wünschen.
Im Vordergrund sollte hierbei stets der Wille des Verstorbenen stehen.
Sollte der Verstorbene zu Lebzeiten keinen eindeutigen Wunsch geäußert haben,
empfehlen wir den Angehörigen und Hinterbliebenen, sich bei der Wahl
der Bestattungsform folgende Fragen zu stellen:

  • Welche Bestattungsform passt zum vergangenen Leben und Wesen des Verstorbenen?
  • Welche Auswirkungen hat sie darauf, wie die Hinterbliebenen mit Ihrer Trauer
    und der Erinnerung an den Verstorbenen umgehen können?

 

Gerne stehen wir Ihnen bei diesen Überlegungen in einem persönlichen Gespräch beratend zur Seite.

Eine der ältesten und traditionsreichsten Formen der Bestattung: die Erdbestattung. Der Verstorbene wird in einem Sarg entweder in einer Reihen- oder in einer Wahlgrabstätte beigesetzt.

  • Reihengrabstätte: Zuteilung des Grabes, ausschließlich Beisetzung des Verstorbenen,
    keine Verlängerung der Ruhefrist
  • Wahlgrabstätte: Einzel- oder Doppelgrabstelle, individuelle Auswahl,
    Möglichkeit mehrerer Beisetzungen, Verlängerung der Ruhefrist möglich

 

In der Regel wird der Verstorbene an seinem Wohnsitz zuständigen Friedhof beerdigt. In Ausnahmefällen
ist es möglich, einen Friedhof eines anderen Ortes zu wählen. Hier kann ein Ortsfremdenzuschlag anfallen.

 

Angehörige und Hinterbliebene können, wann immer sie das Bedürfnis haben,
diesen Ort der Trauer aufsuchen, ihn gestalten und dem Verstorbenen dort nah sein.

Erdbestattung

Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung, wird der Verstorbene mit dem Sarg in einem Krematorium eingeäschert.
Die zurückbleibende Asche wird in einer Urne aufbewahrt und anschließend dem
auserwählten Friedhof zur Bestattung übergeben. Als Beisetzungsstätten werden Urnen-Reihengräber, Urnenwahlgräber, Urnenrasengräber, Beibelegung in Erdbestattungsgräber, Familiengräber,
Urnenstele und Mauernischen sowie anonyme Urnengrabfelder angeboten.

 

Eine Feuerbestattung ist nur möglich, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich
hinterlegt hat. Sollte keine Willenserklärung des Verstorbenen vorliegen, kann
eine Feuerbestattung auch von den Bestattungspflichtigen angeordnet werden.

Auf Wunsch des Verstorbenen oder des Bestattungspflichtigen kann die Urne an einem Baum beigesetzt werden.

Viele örtliche Friedhöfe bieten mittlerweile die Art der Baumbestattung an.
 

 Zum Beispiel kann die biologisch abbaubare Urne im Ruhewald Steimel beigesetzt werden.
Die Aufbahrung kann wahlweise in der Trauerhalle des Friedhofes oder am Andachtsplatz vorgenommen werden. Für nähere Informationen können Sie die Internetseite aufrufen. www.ruhewald-steimel.de

Baumbestattung

Seebestattung

Eine besondere Form der Urnenbeisetzung ist die Bestattung der Urne
außerhalb der Dreimeilenzone im Meer, bei der ein Kapitän die Urne dem Meer übergibt.
Die Hinterbliebenen erhalten ein Seegebietskarte mit der Beisetzungsposition
und einen Logbuchauszug. Auf Wunsch können die Angehörigen der Seebestattung auch beiwohnen.


Hinweis: Eine Seebestattung ist nur möglich, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich hinterlegt hat. Sollte keine Willenserklärung des Verstorbenen zur Art der Bestattung vorliegen,
kann eine Seebestattung auch von den nächsten Angehörigen angeordnet werden. 

Auch der anonymen Bestattung geht immer eine Feuerbestattung voraus.
Die Beisetzung der Urne erfolgt ohne Beisein der Angehörigen
auf einem anonymen Urnenfeld. Grabpflegeleistungen fallen nicht an.

Anonyme Bestattung

Ausstattung & Dekoration

Die Persönlichkeit des Verstorbenen fest im Blick

Im Vordergrund unserer Arbeit steht seit jeher die Persönlichkeit des Verstorbenen und seiner Angehörigen. Wir möchten jeden Verstorbenen würdevoll verabschieden und gestalten die Sargdekoration sowie die gesamte Dekoration in der Trauerhalle deshalb seinem Wesen und seinen persönlichen Wünschen entsprechend.

Auch bei der individuellen Auswahl des Sarges oder der Urne helfen wir Ihnen gerne weiter.
Unser Institut verfügt über eine große Auswahl an Särgen und Urnen in unterschiedlichen Preisklassen.

 

In enger Abstimmung mit den Angehörigen kümmern wir uns um:

  • Die ansprechende und würdevolle Dekoration des Sargs oder der Urne
  • Die Blumenarrangements in der Trauerhalle sowie am Grab 
  • Eine auf die Blumendekoration abgestimmte Kerzenbeleuchtung
    mit von Ihnen ausgewählten Kerzen und Leuchtern
  • Die Integration persönlicher Gegenstände des Verstorbenen in die Dekoration der Trauerhalle

In Rheinland-Pfalz ist zur Zeit das modernste Bestattungsgesetz Deutschlands in Kraft getreten.
Somit sind Tuchbestattungen, Flussbestattungen, Weiterverarbeitung von
Asche zu Erinnerungsstücken und die Aushändigung der Urne erlaubt.

Hinweis: Dies muss vom Verstorbenen zu Lebzeiten bestimmt
werden durch eine sogenannte Totenfürsorgeverfügung.
 
Die kann hier beim Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit heruntergeladen werden:

Totenfürsorgeverfügung
 
Fragen Sie uns, was möglich ist.

Alternative Bestattungsmöglichkeiten

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